Als Teil der Turanischen Föderation besitzt die Republik Schwion ein eigenes Gesetzgebungsrecht. Dieses Recht findet seine Grenzen in der Verfassung der Republik, welche auch in Schwion unmittelbar geltendes Recht darstellt. Die Gesetzgebungskompetenzen  sind in der Verfassung der Turanischen Föderation geregelt.

Für die Organisation des Gemeinwesens in Schwion und zur Wahrnehmung der eigenen Gesetzgebungsrechte hat die Republik Schwion sich neben der Verfassung weiterführende und konkretisierende Gesetze gegeben.

Im Landesarchiv sind die in der langen und wechselvollen Geschichte der Republik gültig gewesenen Gesetze hinterlegt.